Sie planen einen Umzug von Dortmund ins Ausland? Umzug Huber organisiert Ihren internationalen Umzug in über 40 Länder – von EU-Nachbarländern mit einfacher Freizügigkeit bis zu Drittstaaten außerhalb der EU mit eigenen Zoll- und Meldevorschriften. Auf dieser Seite finden Sie den Überblick über alle Zielländer sowie die wichtigsten Grundlagen zu Zoll, Meldepflicht, Versicherung und Kfz-Ummeldung. Detaillierte Informationen zu Ihrem konkreten Zielland – inklusive Distanz, Kosten und Ansprechpartnern vor Ort – finden Sie auf der jeweils verlinkten Länderseite.
Über 40 Zielländer ab Dortmund · EU-/EWR-Staaten mit Personenfreizügigkeit und Drittstaaten mit Zollformalitäten · Vollservice von Verpackung über Transport bis Zollabwicklung · Eigene Länderseite mit Fakten zu Status, Währung und Distanz für jedes Zielland.
Was Umzug Huber bei Ihrem Umzug ins Ausland übernimmt
Ein internationaler Umzug unterscheidet sich in der Organisation deutlich von einem nationalen Umzug: unterschiedliche Zollbestimmungen, Meldefristen und teilweise Sprachbarrieren mit Spediteuren vor Ort. Wir übernehmen für Sie:
- Kostenlose Besichtigung und verbindliches Festpreisangebot für Ihren Auslandsumzug
- Fachgerechte Verpackung von Möbeln, Elektronik und Umzugsgut für den Langstreckentransport
- Vorbereitung der Zollpapiere (Übersiedlungsgut-Anmeldung, Inventarliste) bei Umzügen in Drittstaaten
- Transport mit eigenem Fuhrpark und erfahrenen Fahrern für internationale Routen
- Möbelmontage und Einrichtung am Zielort
- Beratung zu Meldepflichten, Kfz-Ummeldung und Versicherungsschutz für Ihr Umzugsgut
Zoll, Meldepflicht, Versicherung und Kfz – die Grundlagen
Innerhalb der Europäischen Union gilt die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV): EU-Bürger dürfen ohne Visum in jedem anderen Mitgliedstaat leben und ihren Hausrat zollfrei mitnehmen, sofern das Umzugsgut zum privaten Gebrauch bestimmt ist und mindestens sechs Monate im Besitz war. Eine Wohnsitzanmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt ist im Zielland trotzdem meist innerhalb weniger Wochen nach Einzug erforderlich – die konkrete Frist regelt jedes Land selbst. Auch EWR-Staaten wie Norwegen oder Island sowie die Schweiz über bilaterale Freizügigkeitsabkommen bieten ähnlich unkomplizierte Bedingungen, auch wenn sie nicht EU-Mitglied sind.
Bei einem Umzug in einen Drittstaat außerhalb der EU – etwa nach Serbien, in die Türkei, nach Großbritannien oder Russland – sieht die Lage anders aus: Hier ist in der Regel eine förmliche Zollanmeldung für Übersiedlungsgut mit Inventarliste beim Zoll des Ziellandes nötig, häufig ergänzt um einen Nachweis des bisherigen Wohnsitzes in Deutschland. Für den Aufenthalt selbst benötigen Sie je nach Zielland und Aufenthaltszweck ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel – ein visumfreier Kurzaufenthalt im Rahmen der 90/180-Tage-Regel reicht für einen dauerhaften Umzug nicht aus. Die genauen Fristen, Formulare und Ausnahmen für Ihr Zielland finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unten sowie auf der Länderseite des Auswärtigen Amts.
Für Ihr Fahrzeug gilt: Bei einem dauerhaften Umzug muss der Pkw in aller Regel innerhalb einer im Zielland festgelegten Frist (häufig sechs Monate) umgemeldet und ggf. neu zugelassen werden; innerhalb der EU ist die Einfuhr als Übersiedlungsgut meist steuer- und zollfrei möglich. Für das Umzugsgut selbst empfiehlt sich unabhängig vom Zielland eine Transportversicherung, die Schäden beim Transport über weite Strecken abdeckt – wir beraten Sie dazu individuell für Ihre Route.
Alle Zielländer im Überblick
Zu den folgenden Ländern haben wir eine eigene Seite mit Status (EU/Schengen/Drittstaat), Währung, Distanz ab Dortmund und – wo vorhanden – Verlinkung zu bereits bestehenden Stadt-Seiten erstellt:
- Albanien
- Andorra
- Belarus
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- England (UK)
- Estland
- Färöer
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Isle of Man
- Kosovo
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Moldau
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Türkei
- Ungarn
- Zypern
Ihr Zielland ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir organisieren auch Umzüge in weitere Länder weltweit und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
5 praktische Tipps für Ihren Auslandsumzug
- Früh planen: Kalkulieren Sie bei Auslandsumzügen mindestens 6-8 Wochen Vorlauf ein, bei Drittstaaten mit Visumpflicht entsprechend mehr Zeit für Behördengänge.
- Inventarliste erstellen: Eine vollständige, datierte Inventarliste erleichtert sowohl die Zollanmeldung als auch die Schadensregulierung bei der Transportversicherung.
- Meldefristen im Zielland prüfen: Informieren Sie sich vorab auf der Seite Ihres Ziellandes über die konkrete Frist zur Wohnsitzanmeldung – Versäumnisse können Bußgelder nach sich ziehen.
- Bankkonto und Versicherungen rechtzeitig klären: Prüfen Sie, ob Ihre Kranken- und Haftpflichtversicherung im Zielland weitergilt oder ob eine neue Police nötig ist.
- Kfz-Papiere bereithalten: Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil II und ggf. eine Übersetzung sollten für die Ummeldung im Zielland griffbereit sein.
Weiterführende Informationen der Behörden
- Auswärtiges Amt – Reise, Sicherheit & Länderinformationen
- Auswärtiges Amt – Länderübersicht mit Einreise- und Meldebestimmungen
- Zoll – Informationen für Privatpersonen (u.a. Übersiedlungsgut)
- Your Europe – Wohnsitzwechsel innerhalb der EU
- Your Europe – Reise- und Aufenthaltsregeln in der EU
Jetzt Angebot für Ihren Umzug ins Ausland anfordern
Umzug Huber begleitet Sie von der ersten Besichtigung bis zur letzten Kiste am Zielort. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: telefonisch unter +49 157 9264 4450 oder direkt über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihren Umzug!
